Der Härtenachweis

Bei der Feststellung des Härtenachweises wird die Raubwildschärfe des Hundes geprüft. Dabei muss der Hund ein Stück Raubwild (Fuchs, Marder, Waschbär oder Katze) abtun, d. h. das Stück fangen und schütteln, bis es verendet ist.

 

Dieser Vorgang muss von einem weiteren Jäger bezeugt und im Nachgang mit einer Unterschrift auf dem dafür vorgesehenen Formblatt bestätigt werden.

 

Der Härtenachweis oder das Sonderzeichen "S" für Schwarzwild ist für einen Deckrüden Pflicht, wenn er für einen Wurf der Auslesezucht hergenommen werden soll.

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