Der Härtenachweis
Bei der Feststellung des Härtenachweises wird die Raubwildschärfe des Hundes geprüft. Dabei muss der Hund ein Stück Raubwild (Fuchs, Marder, Waschbär oder Katze) abtun, d. h. das Stück fangen und schütteln, bis es verendet ist.
Dieser Vorgang muss von einem weiteren Jäger bezeugt und im Nachgang mit einer Unterschrift auf dem dafür vorgesehenen Formblatt bestätigt werden.
Der Härtenachweis oder das Sonderzeichen "S" für Schwarzwild ist für einen Deckrüden Pflicht, wenn er für einen Wurf der Auslesezucht hergenommen werden soll.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.